So funktioniert SBTi
Wollen wir die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad begrenzen, darf weltweit nur noch eine bestimmte Menge CO2 ausgestossen werden. Ausgehend von dieser Menge, wird für verschiedene Sektoren berechnet, wie schnell die Emissionen sinken müssen, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Basierend auf diesem Absenkpfad berechnet jedes Unternehmen seine eigenen Ziele.
Lesen Sie hier detaillierte Erklärungen zur Methode. Infos zum Vorgehen finden Sie auf der Seite «So gehen Sie vor».
Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol
Ausgangspunkt zum Festlegen der Ziele ist die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen. Diese werden nach dem Greenhouse Gas Protocol erhoben. Das Protokoll ist ein internationaler Standard und definiert drei sogenannte «Scopes» (Bereiche).
Scope 1: direkte Emissionen
Dieser Bereich umfasst Emissionen, die bei Produktionsprozessen, im Büro und bei der Erzeugung von Prozess- und Raumwärme im eigenen Unternehmen entstehen sowie durch firmeneigene Fahrzeuge.
Scope 2: indirekte Emissionen
Indirekte Emissionen entstehen durch den Bezug von Elektrizität, Wärme und Kälte beim Elektrizitätsversorger oder Fernwärmebetreiber. Die Bilanzierung ist in der Scope-2-Guidance des Greenhouse Gas Protocols geregelt. Dabei wird zwischen zwei Bilanzierungsansätzen unterschieden:
- Location based: Es werden Durchschnittswerte für eine bestimmte Region verwendet, z.B. die durchschnittliche Intensität des Schweizer Strommixes.
- Market based: Es werden die tatsächlichen Emissionen der bezogenen Energieprodukte verwendet, z.B. Angaben eines Fernwärmelieferanten zu den Emissionen der bezogenen Wärme.
Scope 3: vor- und nachgelagerte Tätigkeiten
Zu den vorgelagerten Tätigkeiten gehören unter anderem der Kauf und Transport von Produkten, Geschäftsreisen, Arbeitswege von Mitarbeitenden, gemietete Anlagen oder Kapitalgüter wie Kredit- und Anlageportfolios von Banken und Versicherungen.
Zu den nachgelagerten Tätigkeiten gehören Transport und Verarbeitung der verkauften Produkte und die Nutzung der verkauften Produkte durch die Endkunden. Die Nutzung der verkauften Produkte ist z.B. bei Autoherstellern wichtig. Hier fallen die grössten Emissionen beim Betrieb der Autos durch den Käufer an.
Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen in ihren Bilanzen alle Aktivitäten berücksichtigen sollten, die signifikant zu ihren Scope-3-Emissionen beitragen. Im Normalfall empfiehlt es sich, zunächst eine grobe Übersicht über die wichtigsten Emissionsquellen zu gewinnen und im Laufe der Zeit den Detaillierungsgrad der Bilanz zu verfeinern.
Kurz- und langfristige Ziele
SBTi unterscheidet zwischen kurzfristigen und langfristigen Zielen:
- Kurzfristige Ziele beziehen sich auf die nächsten 5 bis 10 Jahre (siehe Abschnitt «Zielsetzung Scopes 1 und 2» und «Zielsetzung Scope 3»).
- Langfristige Ziele – die auch als «Netto-Null-Ziele» (siehe Abschnitt «Langfristiges Ziel: Netto Null») bekannt sind – definieren, bis wann ein Unternehmen Netto-Null erreichen will, wobei dieses Ziel bis spätestens 2050 erreicht werden muss.
SBTi lässt Unternehmen die Wahl, ob sie zunächst nur kurzfristige Ziele setzen wollen, oder ob sie von Beginn weg bereits ein Netto-Null-Ziel festlegen. Es ist allerdings nicht möglich, ein langfristiges Ziel zu setzen, ohne ein kurzfristiges Ziel zu haben.
Zielsetzung Scopes 1 und 2
Unternehmen setzen konkrete, kurzfristige Ziele für die nächsten 5 bis 10 Jahre. Unterschieden wird dabei zwischen absoluten und sektorspezifischen Reduktionszielen.
Absolute Reduktionsziele
Der einfachste Absenkpfad basiert auf der Annahme, dass alle Unternehmen ihre Emissionen zwischen 2018 (Basisjahr) und 2030 (Zieljahr) halbieren und anschliessend bis spätestens 2050 Netto-Null erreichen. Für den Zeitraum zwischen 2018 und 2030 müssen die Emissionen jährlich um 4,2% des Ausgangswerts reduziert werden, wenn dieses Ziel erreicht werden soll. Beginnt ein Unternehmen später als 2018 mit der Reduktion seiner Emissionen, erhöht sich die prozentuale Reduktion pro Jahr entsprechend.
Ausgehend von den Emissionen im gewählten Basisjahr wird mit dem Zielsetzungs-Tool berechnet, wie hoch die Emissionen im Zieljahr sein dürfen.
Achtung: Der Zielwert ist «absolut». Das heisst, die «erlaubten» Emissionen bleiben unverändert, auch wenn ein Unternehmen wächst.
Sektorspezifische Ziele
Der absolute Absenkpfad berücksichtigt keine Unterschiede zwischen verschiedenen Sektoren. Die Unterschiede können jedoch beträchtlich sein. Im Stromsektor wäre es bereits heute möglich, nahezu CO2-freien Strom zu produzieren. Im Landwirtschaftssektor hingegen fallen neben CO2 auch noch Treibhausgase wie Methan und Lachgas an, die vergleichsweise schwierig zu reduzieren sind.
Daher bietet SBTi für viele wichtige Sektoren auch sektorspezifische Absenkpfade an. Dabei handelt es sich um sogenannte «Intensitätsziele». Das heisst, die CO2-Emissionen werden in Relation zu einer Bezugsgrösse gesetzt, z.B. «Tonnen CO2 pro Tonne Stahl».
Die Methode der «sektoriellen Dekarbonisierung» wird in einem Methodenpapier (englisch) detailliert beschrieben.
Zielsetzung Scope 3
Wer eine realistische Klimabilanz erstellen möchte, darf nicht nur die eigenen Emissionen betrachten. Er muss die gesamte Wertschöpfungskette (inklusive Scope 3) miteinbeziehen. Bei Grossunternehmen wird dies von SBTi verlangt. KMU wird empfohlen, sich auch Ziele für Scope 3 zu setzen. Dies ist aber freiwillig. Die Ziele werden von SBTi nicht geprüft.
Für die Definition eines geeigneten Ziels stehen unterschiedliche Methoden zur Auswahl. Unternehmen sollten diese vergleichen und wenn möglich die Methode wählen, die zum ambitioniertesten Ziel führt.
Die Wahl des Basisjahrs und des Zieljahrs
Die Ziele beziehen sich auf den Zeitraum vom Ausgangsjahr (Basisjahr) bis zum Zieljahr.
Das Basisjahr sollte so gewählt werden, dass die Emissionen möglichst repräsentativ für das Ausgangsniveau der Emissionen sind. Unternehmen, deren Umsatz während der Covid-Pandemie deutlich zurückgegangen ist, sollten das Basisjahr möglichst vor Beginn der Pandemie wählen (z.B. 2019) oder nachdem sich die Geschäftstätigkeit wieder normalisiert hatte (z.B. 2022). Wenn kein einzelnes Jahr repräsentativ ist, so kann auch ein Durchschnittswert über mehrere Jahre verwendet werden.
Die Wahl des Basisjahres hat einen direkten Einfluss auf den Absenkpfand. Wird ein Ausgangsjahr gewählt, in dem die Emissionen ungewöhnlich tief waren, führt dies zu einem ambitionierten Absenkpfad bis zum Zieljahr. Bei der Wahl des Zieljahres stellt sich lediglich die Frage, über welche Dauer das Ziel gesetzt werden soll. Die kürzeste von SBTi akzeptierte Dauer liegt bei 5 Jahren, die längste bei 10 Jahren.
Für einige Unternehmen macht es Sinn, Ziele nur über einen eher kurzen Zeitraum von 5 Jahren zu setzen – z.B. wenn ein Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt weiss, wie es seine Emissionen in den nächsten 5 Jahren reduzieren wird, aber für darüber hinausgehende Massnahmen Technologien benötigt, die zurzeit noch nicht verfügbar sind. Für andere Unternehmen ist es besser, Ziele über den maximalen Zeitraum von 10 Jahren zu definieren, weil sie jetzt schon absehen können, dass sie wichtige Massnahmen erst in einigen Jahren umsetzen können. Kurzfristige Ziele wären für sie deshalb nicht sinnvoll.
Sobald Basisjahr und Zieljahr definiert sind, kann mit dem Zielsetzungs-Tools der Absenkpfad zwischen den beiden Jahren berechnet werden.
Langfristiges Ziel: Netto-Null
Bei den Zielen für die Scopes 1 bis 3 handelt es sich um kurzfristige Ziele für die nächsten 5 bis 10 Jahre. Unternehmen können sich jedoch auch freiwillig ein langfristiges Netto-Null-Ziel setzen. Damit geben Sie an, in welchem Jahr sie Netto-Null erreichen möchten.
Zu den langfristigen Zielen sind noch nicht alle Details geklärt, zum Beispiel wie Negativemissionen angerechnet werden können.
SBTi definiert klare Kriterien, wann ein Unternehmen Netto-Null erreicht hat:
- Die Emissionen müssen gegenüber dem Basisjahr um mindestens 90% reduzieren sein (im Bereich der Land- und Forstwirtschaft reicht eine Reduktion um 72%). Dies bis spätestens 2050.
- Verbleibende Emissionen müssen durch Negativemissionen ausgeglichen werden, wobei für die Negativemissionen nur Methoden anerkannt werden, mit denen CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre entfernt wird.
- Das Ziel muss sich auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehen, inkl. der Emissionen in der vor- und nachgelagerten Lieferkette (Scope 3).
Wichtig:
- SBTi rechnet keine Kompensationszertifikate an.
- Auch «Insetting» ist nicht möglich. Einige Unternehmen sprechen von «Insetting», wenn sie Klimaschutzmassnahmen entlang ihrer eigenen Wertschöpfungsketten (Scope 3) ergreifen und die resultierenden Emissionsreduktionen nutzen, um ihre verbleibenden Emissionen in den Scopes 1 und 2 zu reduzieren. Eine solche Kompensation ist bei SBTi nicht möglich, da Reduktionsmassnahmen entlang der Lieferketten ein integraler Bestandteil der Netto-Null-Ziele sind.
Massnahmen
Mit welchen Massnahmen sich die Ziele erreichen lassen, bestimmt jedes Unternehmen individuell. SBTi macht diesbezüglich keine Vorgaben. Festgelegt ist jedoch, welche Massnahmen angerechnet werden.
Für interne Emissionen (Scope 1)
Mögliche Massnahmen sind z.B. die Umstellung der Heizung auf Wärmepumpe, Elektromobilität für die Firmenflotte oder die Reduktion von Wärmeverlusten.
Für den Bezug von Strom, Wärme und Kälte (Scope 2)
Bei der Zielsetzung für Scope-2-Emissionen setzen sich Unternehmen beim Strom am einfachsten Ziele für den Bezug von erneuerbarer Energie.
Bei der Zielsetzung zum Wärme- oder Kältebezug haben die Unternehmen eigenen Handlungsspielraum zur Reduktion der Emissionen bei der effizienteren Nutzung der Energie. Wie beim Strom das Produkt zu wechseln, ist in der Regel nicht möglich. Je nachdem hat aber der Betreiber des Wärme- bzw. Kältenetzes eine Roadmap auf erneuerbare Energie umzusteigen oder eine Anlage zur CO2-Abscheidung zu installieren, so wie es zum Beispiel Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen planen.
Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol
Ausgangspunkt zum Festlegen der Ziele ist die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen. Diese werden nach dem Greenhouse Gas Protocol erhoben. Das Protokoll ist ein internationaler Standard und definiert drei sogenannte «Scopes» (Bereiche).
Scope 1: direkte Emissionen
Dieser Bereich umfasst Emissionen, die bei Produktionsprozessen, im Büro und bei der Erzeugung von Prozess- und Raumwärme im eigenen Unternehmen entstehen sowie durch firmeneigene Fahrzeuge.
Scope 2: indirekte Emissionen
Indirekte Emissionen entstehen durch den Bezug von Elektrizität, Wärme und Kälte beim Elektrizitätsversorger oder Fernwärmebetreiber. Die Bilanzierung ist in der Scope-2-Guidance des Greenhouse Gas Protocols geregelt. Dabei wird zwischen zwei Bilanzierungsansätzen unterschieden:
- Location based: Es werden Durchschnittswerte für eine bestimmte Region verwendet, z.B. die durchschnittliche Intensität des Schweizer Strommixes.
- Market based: Es werden die tatsächlichen Emissionen der bezogenen Energieprodukte verwendet, z.B. Angaben eines Fernwärmelieferanten zu den Emissionen der bezogenen Wärme.
Scope 3: vor- und nachgelagerte Tätigkeiten
Zu den vorgelagerten Tätigkeiten gehören unter anderem der Kauf und Transport von Produkten, Geschäftsreisen, Arbeitswege von Mitarbeitenden, gemietete Anlagen oder Kapitalgüter wie Kredit- und Anlageportfolios von Banken und Versicherungen.
Zu den nachgelagerten Tätigkeiten gehören Transport und Verarbeitung der verkauften Produkte und die Nutzung der verkauften Produkte durch die Endkunden. Die Nutzung der verkauften Produkte ist z.B. bei Autoherstellern wichtig. Hier fallen die grössten Emissionen beim Betrieb der Autos durch den Käufer an.
Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen in ihren Bilanzen alle Aktivitäten berücksichtigen sollten, die signifikant zu ihren Scope-3-Emissionen beitragen. Im Normalfall empfiehlt es sich, zunächst eine grobe Übersicht über die wichtigsten Emissionsquellen zu gewinnen und im Laufe der Zeit den Detaillierungsgrad der Bilanz zu verfeinern.
Wenn jährliche Scope-3-Bilanzierungen nicht praktikabel sind, kann die Bilanzierung auch alle 2 oder 3 Jahre erfolgen. Dabei kann das Scope-3-Evaluator-Tool hilfreich sein.
Kurz- und langfristige Ziele
SBTi unterscheidet zwischen kurzfristigen und langfristigen Zielen:
- Kurzfristige Ziele beziehen sich auf die nächsten 5 bis 10 Jahre (siehe Abschnitt «Zielsetzung Scopes 1 und 2» und «Zielsetzung Scope 3» weiter unten).
- Langfristige Ziele – die auch als «Netto-Null-Ziele» (siehe Abschnitt «Langfristiges Ziel: Netto Null» weiter unten) bekannt sind – definieren, bis wann ein Unternehmen Netto-Null erreichen will, wobei dieses Ziel bis spätestens 2050 erreicht werden muss.
SBTi lässt Unternehmen die Wahl, ob sie zunächst nur kurzfristige Ziele setzen wollen, oder ob sie von Beginn weg bereits ein Netto-Null-Ziel festlegen. Es ist allerdings nicht möglich, ein langfristiges Ziel zu setzen, ohne ein kurzfristiges Ziel zu haben.
Zielsetzung Scopes 1 und 2
Unternehmen setzen konkrete, kurzfristige Ziele für die nächsten 5 bis 10 Jahre. Unterschieden wird dabei zwischen absoluten und sektorspezifischen Reduktionszielen.
Absolute Reduktionsziele
Der einfachste Absenkpfad basiert auf der Annahme, dass alle Unternehmen ihre Emissionen zwischen 2018 (Basisjahr) und 2030 (Zieljahr) halbieren und anschliessend bis spätestens 2050 Netto-Null erreichen. Für den Zeitraum zwischen 2018 und 2030 müssen die Emissionen jährlich um 4,2% des Ausgangswerts reduziert werden, wenn dieses Ziel erreicht werden soll. Beginnt ein Unternehmen später als 2018 mit der Reduktion seiner Emissionen, erhöht sich die prozentuale Reduktion pro Jahr entsprechend.
Ausgehend von den Emissionen im gewählten Basisjahr wird mit dem Zielsetzungs-Tool berechnet, wie hoch die Emissionen im Zieljahr sein dürfen.
Achtung: Der Zielwert ist «absolut». Das heisst, die «erlaubten» Emissionen bleiben unverändert, auch wenn ein Unternehmen wächst.
Sektorspezifische Ziele
Der absolute Absenkpfad berücksichtigt keine Unterschiede zwischen verschiedenen Sektoren. Die Unterschiede können jedoch beträchtlich sein. Im Stromsektor wäre es bereits heute möglich, nahezu CO2-freien Strom zu produzieren. Im Landwirtschaftssektor hingegen fallen neben CO2 auch noch Treibhausgase wie Methan und Lachgas an, die vergleichsweise schwierig zu reduzieren sind.
Daher bietet SBTi für viele wichtige Sektoren auch sektorspezifische Absenkpfade an. Dabei handelt es sich um sogenannte «Intensitätsziele». Das heisst, die CO2-Emissionen werden in Relation zu einer Bezugsgrösse gesetzt, z.B. «Tonnen CO2 pro Tonne Stahl».
Die Methode der «sektoriellen Dekarbonisierung» wird in einem Methodenpapier (englisch) detailliert beschrieben.
Zielsetzung Scope 3
Wer eine realistische Klimabilanz erstellen möchte, darf nicht nur die eigenen Emissionen betrachten. Er muss die gesamte Wertschöpfungskette (inklusive Scope 3) miteinbeziehen. Bei Grossunternehmen wird dies von SBTi verlangt. KMU wird empfohlen, sich auch Ziele für Scope 3 zu setzen. Dies ist aber freiwillig. Die Ziele werden von SBTi nicht geprüft.
Für die Definition eines geeigneten Ziels stehen unterschiedliche Methoden zur Auswahl. Unternehmen sollten diese vergleichen und wenn möglich die Methode wählen, die zum ambitioniertesten Ziel führt.
Die Wahl des Basisjahrs und des Zieljahrs
Die Ziele beziehen sich auf den Zeitraum vom Ausgangsjahr (Basisjahr) bis zum Zieljahr.
Das Basisjahr sollte so gewählt werden, dass die Emissionen möglichst repräsentativ für das Ausgangsniveau der Emissionen sind. Unternehmen, deren Umsatz während der Covid-Pandemie deutlich zurückgegangen ist, sollten das Basisjahr möglichst vor Beginn der Pandemie wählen (z.B. 2019) oder nachdem sich die Geschäftstätigkeit wieder normalisiert hatte (z.B. 2022). Wenn kein einzelnes Jahr repräsentativ ist, so kann auch ein Durchschnittswert über mehrere Jahre verwendet werden.
Die Wahl des Basisjahres hat einen direkten Einfluss auf den Absenkpfand. Wird ein Ausgangsjahr gewählt, in dem die Emissionen ungewöhnlich tief waren, führt dies zu einem ambitionierten Absenkpfad bis zum Zieljahr. Bei der Wahl des Zieljahres stellt sich lediglich die Frage, über welche Dauer das Ziel gesetzt werden soll. Die kürzeste von SBTi akzeptierte Dauer liegt bei 5 Jahren, die längste bei 10 Jahren.
Für einige Unternehmen macht es Sinn, Ziele nur über einen eher kurzen Zeitraum von 5 Jahren zu setzen – z.B. wenn ein Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt weiss, wie es seine Emissionen in den nächsten 5 Jahren reduzieren wird, aber für darüber hinausgehende Massnahmen Technologien benötigt, die zurzeit noch nicht verfügbar sind. Für andere Unternehmen ist es besser, Ziele über den maximalen Zeitraum von 10 Jahren zu definieren, weil sie jetzt schon absehen können, dass sie wichtige Massnahmen erst in einigen Jahren umsetzen können. Kurzfristige Ziele wären für sie deshalb nicht sinnvoll.
Sobald Basisjahr und Zieljahr definiert sind, kann mit dem Zielsetzungs-Tools der Absenkpfad zwischen den beiden Jahren berechnet werden.
Langfristiges Ziel: Netto-Null
Bei den Zielen für die Scopes 1 bis 3 handelt es sich um kurzfristige Ziele für die nächsten 5 bis 10 Jahre. Unternehmen können sich jedoch auch freiwillig ein langfristiges Netto-Null-Ziel setzen. Damit geben Sie an, in welchem Jahr sie Netto-Null erreichen möchten.
Zu den langfristigen Zielen sind noch nicht alle Details geklärt, zum Beispiel wie Negativemissionen angerechnet werden können.
SBTi definiert klare Kriterien, wann ein Unternehmen Netto-Null erreicht hat:
- Die Emissionen müssen gegenüber dem Basisjahr um mindestens 90% reduzieren sein (im Bereich der Land- und Forstwirtschaft reicht eine Reduktion um 72%). Dies bis spätestens 2050.
- Verbleibende Emissionen müssen durch Negativemissionen ausgeglichen werden, wobei für die Negativemissionen nur Methoden anerkannt werden, mit denen CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre entfernt wird.
- Das Ziel muss sich auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehen, inkl. der Emissionen in der vor- und nachgelagerten Lieferkette (Scope 3).
Wichtig:
- SBTi rechnet keine Kompensationszertifikate an.
- Auch «Insetting» ist nicht möglich. Einige Unternehmen sprechen von «Insetting», wenn sie Klimaschutzmassnahmen entlang ihrer eigenen Wertschöpfungsketten (Scope 3) ergreifen und die resultierenden Emissionsreduktionen nutzen, um ihre verbleibenden Emissionen in den Scopes 1 und 2 zu reduzieren. Eine solche Kompensation ist bei SBTi nicht möglich, da Reduktionsmassnahmen entlang der Lieferketten ein integraler Bestandteil der Netto-Null-Ziele sind.
Massnahmen
Mit welchen Massnahmen sich die Ziele erreichen lassen, bestimmt jedes Unternehmen individuell. SBTi macht diesbezüglich keine Vorgaben. Festgelegt ist jedoch, welche Massnahmen angerechnet werden.
Für interne Emissionen (Scope 1)
Mögliche Massnahmen sind z.B. die Umstellung der Heizung auf Wärmepumpe, Elektromobilität für die Firmenflotte oder die Reduktion von Wärmeverlusten.
Für den Bezug von Strom, Wärme und Kälte (Scope 2)
Bei der Zielsetzung für Scope-2-Emissionen setzen sich Unternehmen beim Strom am einfachsten Ziele für den Bezug von erneuerbarer Energie.
Bei der Zielsetzung zum Wärme- oder Kältebezug haben die Unternehmen eigenen Handlungsspielraum zur Reduktion der Emissionen bei der effizienteren Nutzung der Energie. Wie beim Strom das Produkt zu wechseln, ist in der Regel nicht möglich. Je nachdem hat aber der Betreiber des Wärme- bzw. Kältenetzes eine Roadmap auf erneuerbare Energie umzusteigen oder eine Anlage zur CO2-Abscheidung zu installieren, so wie es zum Beispiel Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen planen.