Neue SBTi-Bestimmungen für den FLAG-Sektor

Die Science Based Targets Initiative (SBTi) hat neue Richtlinien für den Sektor der Forst-, Land- und Lebensmittelwirtschaft (Forest, Land and Agriculture, FLAG) herausgegeben. Sie umfassen neue Anforderungen an die Treibhausgasbilanzierung und die Zielsetzung. Was das konkret bedeutet, haben rund 40 Vertreterinnen und Vertreter der Lebensmittelbranche am 6. Juni 2024 an einer Veranstaltung von Go for Impact in Zusammenarbeit mit den Beratungsunternehmen Intep und EBP erfahren. Das Wichtigste in Kürze.

Separate Ziele bei Landnutzung

Für Treibhausgasemissionen, die durch Landnutzung verursacht werden, müssen Unternehmen innerhalb SBTi neu separate Ziele eingeben. Betroffen sind die Sektoren Holz- und Papierindustrie, Lebensmittelanbau, Tierhaltung, Verarbeitung von Lebensmitteln und Getränken, Tabakindustrie und Lebensmittelhandel. Auch Unternehmen, die mehr als 20 % der Emissionen im FLAG-Bereich aufweisen, müssen für die Emissionen aus diesem Bereich separat Ziele einreichen.

Separater Absenkpfad

Die Bilanzierung der Emissionen richtet sich nach dem GHG Protocol Land Sector & Removals Guidance, dessen Veröffentlichung demnächst erwartet wird. Danach haben die Unternehmen sechs Monate Zeit, um die Ziele gemäss den neuen FLAG-Richtlinien einzureichen.

Da die FLAG-Emissionen nie ganz auf null gesenkt werden können, ist der vorgegebene Absenkpfad weniger ambitioniert als für die Emissionen aus Industrie und Energienutzung: Bis 2030 müssen die Emissionen um 30 % gesenkt werden, bis 2050 um 72 %.

Entwaldung verhindern

Schätzungsweise 22 % der globalen Treibhausgasemissionen werden durch die Landnutzung verursacht. Ein Teil kommt aus der Agrarbewirtschaftung – CO2, Methan und Lachgas. Ein weiterer Teil stammt aus Landnutzungsänderungen, vor allem durch Abholzung. Schätzungsweise stammen 12 % der globalen Emissionen aus Entwaldung. SBTi fordert deshalb bis Ende 2025 ein «No-deforestation-Commitment».

Senken anrechnen

Gleichzeitig bildet die Landbewirtschaftung Potenzial, Kohlenstoffsenken zu bilden. Diese können in der FLAG-Bilanz angerechnet werden, sofern sie auf dem eigenen Land umgesetzt und verifiziert werden und ein langfristiges Monitoring garantiert ist. Senken-Massnahmen sind beispielsweise Aufforstung, Agroforst-Systeme oder schonende Bodenbewirtschaftungsmethoden, die zum Humusaufbau beitragen.

Klimastrategie Landwirtschaft

Auch die Schweizer Landwirtschaftspolitik hat sich mit der «Klimastrategie Landwirtschaft», die 2023 verabschiedet wurde, konkrete Reduktionsziele gesetzt. Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft um 40% reduziert werden und der Selbstversorgungsgrad bei 50 % gehalten werden. Die Systemgrenze wird dabei territorial auf die Schweiz gezogen, importierte Futtermittel oder Dünger werden nicht mitgezählt. Um den gesamten Fussabdruck der Ernährung zu berücksichtigen, setzt die Klimastrategie auch ein konsumbasiertes Ziel: Der THG-Fussabdruck der Ernährung der Schweizer Bevölkerung wird bis 2050 um mindestens 67 % gesenkt.

Präsentationen

Begrüssung, Martina Alig, Intep

Überblick über die FLAG-Bestimmungen, Laura Jakobeit, Gor for Impact

Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050, Daniel Felder, Bundesamt für Landwirtschaft

Erarbeitung von Zielen und Absenkpfaden für FLAG-Emissionen, Eveline Volkart, Intep

Entwaldung und Kohlenstoffsenken, Isabel O’Connor, EBP

Wie passen SBTi/FLAG und Klimastrategie Landwirtschaft zusammen? Holger Hoffmann-Riem, Go for Impact