Förderprogramm zur Dekarbonisierung bis Ende 2024

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz setzt sich die Schweiz das Netto-Null-Ziel bis 2050. Unternehmen, die sich auf den Weg machen, konnten  von Fördergeldern von EnergieSchweiz für «Fahrpläne zur Dekarbonisierung» profitieren.

Geplant war die Unterstützung bis Ende 2024. Das Budget ist jedoch bereits aufgebraucht.

Nachdem das Schweizer Stimmvolk im Juni 2023 das Klimaschutzgesetz angenommen hat, ist das Netto-Null-Ziel gesetzlich verankert: Bis 2050 will die Schweiz eine ausgeglichene Treibhausgasbilanz erreichen. Dazu müssen die Treibhausgasemissionen maximal reduziert und die verbleibenden Emissionen mit Negativemissionstechnologien kompensiert werden. Die Emissionsreduktion ist damit für die Wirtschaft Pflicht.

Förderprogramm von EnergieSchweiz

Um Netto-Null in der Schweizer Wirtschaft voranzutreiben, fördert EnergieSchweiz sogenannte «Fahrpläne zur Dekarbonisierung». Unternehmen erhalten bis zu 40 % der Kosten für die Erstellung einer Treibhausgasbilanz über die ganze Wertschöpfungskette und einen Massnahmenplan erstattet. Die maximale Fördersumme beträgt 25’000 Franken. Unternehmen können für die Erarbeitung eines «Fahrplans zur Dekarbonisierung» mit einem Beratungsunternehmen ihrer Wahl zusammenarbeiten. Eine Liste von Beratungsunternehmen finden Sie hier.

Fahrpläne ideale Basis für SBTi

SBTi und die Fahrpläne haben langfristig das gleiche Ziel – Netto-Null bis spätestens 2050. Kurzfristig fordert SBTi ambitionierte Ziele bis 2030. Die beiden Instrumente gehen aber Hand in Hand. Mit der Erarbeitung eines Fahrplans zur Dekarbonisierung schaffen sich Unternehmen eine ideale Basis für SBTi, wie Holger Hoffmann-Riem erklärt: «Mit den Emissionsdaten aus der Treibhausgasbilanz lassen sich im SBTi-Zielsetzungstool die wissenschaftsbasierten Absenkpfade berechnen. So lässt sich ein Massnahmenplan erarbeiten, der SBTi-kompatibel ist.» Wenn sich zeigt, dass sich die Ziele erreichen lassen, kann der Antrag bei SBTi eingereicht werden.

Das Förderprogramm «Fahrpläne zur Dekarbonisierung» von EnergieSchweiz läuft bis Ende 2024. Bis dann müssen die Förderanträge spätestens eingreicht sein. Es lohnt sich also, so rasch wie möglich zu starten und als Klimaschutzpionier von der Förderung zu profitieren.

Mehr Informationen: Förderung «Fahrpläne Dekarbonisierung» von EnergieSchweiz